Dienstag, 28 Januar 2025 17:38

Ehemaliger Chefarzt des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf vor Gericht

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Arbeitsgericht-Hamburg Arbeitsgericht-Hamburg pixabay/Foto illustrativ

Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) und ein ehemaliger Chefarzt stehen erneut vor Gericht. Die Verhandlung am Dienstag vor dem Hamburger Arbeitsgericht beleuchtete schwerwiegende Vorwürfe gegen den Mediziner, der gegen seine fristlose Kündigung klagt und die Anschuldigungen bestreitet. Die Vorwürfe umfassen rassistische Äußerungen, sexuell übergriffiges Verhalten und Abrechnungsbetrug.

Inhaltsverzeichnis:

Vorwürfe gegen den Chefarzt

Während der mündlichen Verhandlung am Dienstag benannte der Vorsitzende Richter die konkreten Vorwürfe gegen den ehemaligen Chefarzt. Zu den Anschuldigungen zählt unter anderem, dass der Arzt mehrfach die fachliche Kompetenz seiner Kolleginnen und Kollegen in Frage gestellt haben soll. Zusätzlich wird ihm vorgeworfen, abwertende und diskriminierende Bemerkungen gemacht zu haben, darunter eine klare rassistische Äußerung. Weitere Anschuldigungen betreffen sexuellen Übergriff gegenüber Kolleginnen sowie mögliche Unregelmäßigkeiten bei Abrechnungen.

Der Vorsitzende Richter machte deutlich, dass jeder dieser Vorwürfe für eine fristlose Kündigung ausreichen könnte. Allerdings betonte er auch, dass bisher kein einziger Vorwurf gerichtsfest bewiesen sei. „Viel Rauch, aber noch kein Feuer“, so der Richter.

UKE steht unter Zugzwang

Die Beweislage ist derzeit unklar, doch Anfang April könnte ein Wendepunkt in dem Verfahren eintreten. Das Arbeitsgericht plant, erstmals Zeuginnen und Zeugen zu den Vorwürfen anzuhören. Das UKE muss nun geeignete Personen benennen, die bereit sind, vor Gericht auszusagen. Zudem liegt es in der Verantwortung der Klinik, diese Mitarbeitenden zu überzeugen, ihre Beobachtungen und Erlebnisse vor dem Richter zu schildern.

Die Herausforderung für das Universitätsklinikum besteht darin, glaubwürdige Zeugenaussagen zu liefern, die die Anschuldigungen untermauern können. Ohne diese Aussagen bleibt die rechtliche Grundlage für die Kündigung schwach.

Entscheidende Verhandlung im April erwartet

Bis zum Frühjahr bleibt unklar, ob sich die Vorwürfe gegen den ehemaligen Chefarzt bestätigen lassen. Die nächste Verhandlung wird jedoch entscheidend sein. Mit den geplanten Zeugenaussagen könnte Licht ins Dunkel gebracht werden und klären, ob die Anschuldigungen berechtigt sind.

Für beide Parteien steht viel auf dem Spiel. Das UKE muss beweisen, dass die Entlassung gerechtfertigt war, während der Chefarzt um seinen Ruf und seine berufliche Zukunft kämpft. Das Urteil könnte richtungsweisend für den Umgang mit solchen Vorwürfen im Gesundheitswesen sein.

Quelle: www.milekcorp.com/de, tagesschau.de