Inhaltsverzeichnis:
- Testkäuferinnen decken Verstöße auf
- Hohe Strafen für Kioskbetreiber
- Gesundheitsrisiken durch Lachgas
Testkäuferinnen decken Verstöße auf
Zwei Mitarbeiterinnen der Bezirksämter, 16 und 17 Jahre alt, wurden als Testkäuferinnen eingesetzt. Sie versuchten, in insgesamt elf Kiosken auf der Reeperbahn, am Schulterblatt und in der Susannenstraße Lachgas sowie hochprozentigen Alkohol zu kaufen. In drei Kiosken gelang es ihnen, die schwarzen Lachgas-Kartuschen zu erwerben.
Auch Alkohol wurde trotz Altersbeschränkung verkauft. In sechs Kiosken erhielten die Testkäuferinnen Wodka und andere hochprozentige Getränke. Dies stellt einen klaren Verstoß gegen die geltenden Jugendschutzgesetze dar.
Hohe Strafen für Kioskbetreiber
Nach den Testkäufen wurden die Kiosk-Mitarbeitenden von Beamtinnen und Beamten der Bezirksämter, der Polizei und der Sozialbehörde konfrontiert. Einige gaben an, nichts von dem Verkaufsverbot gewusst zu haben, doch dies schützt sie nicht vor Konsequenzen.
Die Kioskbetreibenden müssen nun mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Für den Verkauf von Lachgas drohen Strafen von bis zu 5.000 Euro. Beim Verkauf von hochprozentigem Alkohol an Minderjährige können Geldstrafen von bis zu 25.000 Euro verhängt werden.
Gesundheitsrisiken durch Lachgas
Lachgas, auch Distickstoffmonoxid genannt, wird in kleinen Kartuschen verkauft und über Luftballons inhaliert. Es gilt als gefährliche Partydroge, insbesondere unter Jugendlichen. Suchtforschende warnen seit Jahren vor den gesundheitlichen Folgen, die von Schwindel und Ohnmacht bis hin zu schweren Nervenschäden reichen können.
Die Kontrollen in Hamburg zeigen, dass das Verkaufsverbot weiterhin konsequent durchgesetzt werden muss. Weitere Überprüfungen sind bereits geplant, um Verstöße zu verhindern und den Jugendschutz zu gewährleisten.
Quelle: www.24hours-news.net/de/, tagesschau.de