Hamburg - 22 Strafverfahren nach Zollkontrollen eingeleitet
In Hamburg beteiligten sich mehr als 120 Zollbeamte an den flächendeckenden Kontrollen, die auf bestimmte Branchen abzielten. Im Zentrum der Überprüfungen standen das Transportgewerbe, Sicherheitsdienste, Frisör- und Kosmetiksalons sowie die Gebäudereinigung. Die Beamten führten dabei umfangreiche Prüfungen vor Ort durch, bei denen bereits zahlreiche Verstöße festgestellt wurden. 22 Strafverfahren wurden in Hamburg eingeleitet, unter anderem wegen des Verdachts auf illegalen Aufenthalt und nicht gezahlter Löhne.
Unregelmäßigkeiten in 80 Fällen festgestellt
Neben den eingeleiteten Strafverfahren wurden bei fast 80 weiteren Fällen Unregelmäßigkeiten aufgedeckt. Besonders brisant: In 30 dieser Fälle stehen mögliche Verstöße gegen den Mindestlohn im Raum. Dies könnte bedeuten, dass in diesen Fällen die betroffenen Unternehmen ihren Arbeitnehmern nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Stundenlohn von 12,41 Euro gezahlt haben. Die zuständigen Behörden haben bereits angekündigt, dass die Buchhaltung und Geschäftsunterlagen dieser Firmen genau überprüft werden.
Weitere Untersuchungen und Konsequenzen für Unternehmen
Die Zollbehörden werden in den kommenden Wochen die Überprüfungen der betroffenen Firmen fortsetzen. Für die Unternehmen bedeutet dies, dass ihre Finanzunterlagen sowie die gesamte Geschäftsführung intensiv unter die Lupe genommen werden. Dies könnte zu weiteren strafrechtlichen Konsequenzen führen, insbesondere wenn Verstöße gegen das Arbeitsrecht und den Mindestlohn nachgewiesen werden.
Die konzertierte Aktion der Zollbehörden zeigt einmal mehr, wie wichtig die Einhaltung des Mindestlohns ist und welche Risiken Unternehmen eingehen, die sich nicht an diese gesetzlichen Vorgaben halten. Das Ziel der Aktion war es, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zu bekämpfen sowie faire Arbeitsbedingungen in der gesamten EU zu gewährleisten.
Quelle: www.360edumobi.com/de, tagesschau.de