Dienstag, 29 Oktober 2024 14:03

540 Anträge auf Geschlechtsänderung vor neuem Gesetz in Hamburg

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Selbstbestimmungsgesetz Selbstbestimmungsgesetz piaxbay / Foto illustrativ

Vor der vollständigen Einführung des neuen Selbstbestimmungsgesetzes haben bereits über 540 Menschen in Hamburg Anträge auf Änderung ihres Vornamens und Geschlechtseintrags bei den Standesämtern gestellt. Das gab der Hamburger Senat als Antwort auf eine Anfrage des CDU-Bürgerschaftsabgeordneten André Trepoll bekannt. Das Gesetz soll ab dem 1. November in Kraft treten und es trans-, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen ermöglichen, einfacher ihr Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung auszuüben.

Inhaltsverzeichnis:

Hohe Zahl an Anträgen in Hamburgs Stadtteilen

Seit August können entsprechende Anträge auf Änderung des Vornamens und Geschlechtseintrags eingereicht werden. Die Nachfrage ist in mehreren Hamburger Bezirken besonders hoch. Laut Angaben des Senats gingen bis Mitte Oktober jeweils 105 Anträge in den Standesämtern der Bezirke Nord und Mitte ein. Weitere 103 Anträge verzeichnete der Bezirk Altona, 82 Eimsbüttel, 68 Wandsbek, 49 Harburg und 30 Bergedorf. Die Zahl der Anträge zeigt, dass bereits viele Menschen von der Möglichkeit Gebrauch machen, ihren Geschlechtseintrag vor der neuen Gesetzeslage anzupassen.

Notwendige Dokumente und Gebühren

Um die Änderung des Geschlechtseintrags offiziell bestätigen zu lassen, ist die Vorlage bestimmter Dokumente erforderlich. Neben einem Personalausweis oder Reisepass muss die Geburtsurkunde vorgelegt werden. Für die Beurkundung fallen Gebühren in Höhe von 35,50 Euro an. Wird die Änderung mehrmals während eines Termins vorgenommen, erhöht sich die Gebühr auf 55,50 Euro. Die Gebührenstruktur soll den Verwaltungsaufwand abdecken und bietet eine einheitliche Regelung für alle Antragsteller.

Änderungen ab 1. November und rechtliche Vorgaben

Mit der Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes am 1. November wird die Rechtslage für alle, die ihren Geschlechtseintrag ändern möchten, weiter vereinfacht. Der Hamburger Senat hebt in seiner Antwort hervor, dass es keine weiteren Verpflichtungen für die Antragsteller geben wird, sobald die Änderung vorgenommen wurde. Insbesondere entfallen Informationspflichten gegenüber Justizbehörden oder anderen öffentlichen Stellen. Die Änderung des Geschlechtseintrags erfolgt somit ohne zusätzliche bürokratische Anforderungen, was das Verfahren für Betroffene erheblich erleichtert.

Durch das neue Gesetz werden Menschen in Hamburg ermutigt, ihr Recht auf geschlechtliche Identität wahrzunehmen, ohne dass sie sich weiteren bürokratischen Anforderungen unterziehen müssen.

Quelle: www.360edumobi.com/de, tag24.de