Gesetzesänderung in Hessen als Vorbild
In Hessen hat die Koalition aus CDU und SPD zusammen mit der FDP einen Gesetzentwurf zur Öffnung von automatisierten Mini - Supermärkten an Sonn - und Feiertagen eingereicht. Diese Geschäfte sollen ohne Verkaufspersonal funktionieren und eine Verkaufsfläche von bis zu 120 Quadratmetern haben. Die angebotenen Produkte sind ausschließlich Waren des täglichen Bedarfs. Der Einkaufsvorgang in diesen Läden erfolgt selbstständig durch Scannen der Produkte und anschließendes Bezahlen per Karte oder App.
Vorteile der geplanten Öffnungszeiten
Die FDP Hamburg sieht in der Einführung automatisierter Geschäfte mehrere Vorteile. Zum einen ermöglicht es den Konsumenten, auch an Sonn - und Feiertagen Einkäufe zu tätigen, was insbesondere in digitalen Zeiten eine erhebliche Steigerung der Lebensqualität bedeutet. Zum anderen bietet es den stationären Handel die Möglichkeit, effektiver mit Lieferdiensten und Tankstellen zu konkurrieren. Andreas Moring betont, dass die Digitalisierung das Einkaufen im Supermarkt bereits vereinfacht hat und es an der Zeit sei, dass sich auch die rechtlichen Rahmenbedingungen an diese Realität anpassen.
Auswirkungen auf den lokalen Markt
Trotz der Konkurrenz durch schnelle Lieferdienste, die den Markt bis vor kurzem dominierten, bietet die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten eine Chance zur Sicherung der Existenz vieler lokaler Geschäfte. In Hamburg dürfen Läden in touristisch genutzten Gebieten bereits an 40 Sonn- und Feiertagen öffnen, wobei bestimmte Waren wie Badeartikel, Süßwaren und Zeitschriften verkauft werden dürfen. Die Erweiterung auf automatisierte Supermärkte könnte diesen Bereichen zusätzliche Impulse geben.
Notwendigkeit einer Anpassung
Die Initiative der FDP zeigt, dass Anpassungen im Ladenöffnungsgesetz nicht nur eine Reaktion auf digitale Trends, sondern auch eine Notwendigkeit zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des lokalen Handels sind. Es bleibt abzuwarten, wie die anderen politischen Parteien und die Öffentlichkeit auf diesen Vorstoß reagieren werden. Klar ist jedoch, dass die Digitalisierung des Einzelhandels fortschreitet und die Gesetze mit dieser Entwicklung Schritt halten müssen, um den Bedürfnissen der Konsumenten gerecht zu werden.
Quelle: TAG24