Dienstag, 07 Oktober 2025 09:48

Schiffsunfall auf der Norderelbe

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Fähre „Övelgönne“ nach dem Unfall auf der Norderelbe. Fähre „Övelgönne“ nach dem Unfall auf der Norderelbe. Pixabay/Foto illustrativ

Ein Schiffsunfall auf der Norderelbe sorgt seit Montag vor dem Amtsgericht Hamburg für großes Aufsehen. Eine 48-jährige Schiffsführerin steht wegen Gefährdung des Schiffsverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht. Beim Zusammenstoß ihrer Hafenfähre mit einem Schubverband im Januar wurden 19 Personen verletzt. Der Fall wirft Fragen nach Verantwortung und Sicherheitsvorschriften im Hamburger Fährbetrieb auf.

Inhaltsverzeichnis:

Nebel, Kollision und Chaos an Bord

Es war ein kalter, nebliger Januarmorgen gegen 6.40 Uhr, als die Fähre „Övelgönne“ auf dem Weg zum Anleger Dockland war. Plötzlich prallte sie mit einem lauten Schlag gegen ein Schiff eines Schubverbands. Passagiere berichteten vor Gericht von großer Panik. Eine Frau schilderte, wie alles an Bord durch die Luft flog.

Mehrere Menschen wurden verletzt, teils schwer. Nach Angaben der Ermittler erlitten Passagiere Prellungen, Schnittwunden und Gehirnerschütterungen. Der Unfall ereignete sich bei eingeschränkter Sichtweite, was die Lage zusätzlich erschwerte.

60-jähriger Fahrgast weiterhin arbeitsunfähig

Unter den Verletzten befand sich auch ein 60-jähriger Sachbearbeiter, der auf dem Weg zur Arbeit war. Beim Aufprall wurde er quer durch den Fahrgastraum geschleudert. Er erlitt schwere Verletzungen, lag eine Woche im Krankenhaus und leidet seitdem an dauerhaftem Tinnitus. Laut eigener Aussage ist er bis heute arbeitsunfähig.

Mehrere andere Fahrgäste mussten ambulant behandelt werden. Die meisten Verletzungen seien auf den starken Aufprall und umherfliegende Gegenstände zurückzuführen.

Fehler im Umgang mit Radar und Kommunikation

Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, wie es zu der Kollision kommen konnte. Die Staatsanwaltschaft wirft der Schiffsführerin vor, das Radar nicht ordnungsgemäß verwendet und die Fähre zu spät umgelenkt zu haben. Dabei soll sie Funkkontakt zum Schubverband gehabt und diesen auch gesehen haben.

Nach bisherigen Ermittlungen war der Funkverkehr kurz vor der Kollision aktiv. Trotzdem gelang es nicht, den Zusammenstoß zu verhindern. Experten prüfen derzeit, ob ein technischer oder menschlicher Fehler ausschlaggebend war.

Kritik am Fährbetreiber Hadag

Die Angeklagte äußerte sich im Gericht nicht zu den Vorwürfen. Ihr Verteidiger machte stattdessen den Fährbetreiber Hadag mitverantwortlich. Seiner Meinung nach hätte bei dem dichten Nebel mindestens ein zweites Besatzungsmitglied an Bord sein müssen.

Der Anwalt argumentierte, dass die Schiffsführerin allein unterwegs war, obwohl Sicherheitsrichtlinien in solchen Wetterbedingungen eine doppelte Besatzung vorsehen könnten. Eine Entscheidung des Gerichts steht noch aus.

Der Prozess wird in den kommenden Wochen fortgesetzt. Die Ermittlungen sollen klären, ob menschliches Versagen, technische Probleme oder organisatorische Mängel zum Unfall geführt haben. Ziel ist es, ähnliche Vorfälle auf der Elbe künftig zu verhindern und die Sicherheit im Fährbetrieb zu erhöhen.

Quelle: NDR, YouTube, www.milekcorp.com/de