Inhaltsverzeichnis:
- Mutter missachtete Fahrverbot am Schiffbeker Weg
- Kein Mordvorwurf mehr, aber harte Strafen möglich
- Vergleich mit Fall Ballindamm aus 2017
- Konsequenzen trotz geänderter Rechtslage
Mutter missachtete Fahrverbot am Schiffbeker Weg
Der Unfall ereignete sich auf dem Schiffbeker Weg, wo lediglich Tempo 50 erlaubt ist. Die beiden Angeklagten fuhren jedoch mit über 150 Kilometern pro Stunde. Sie lieferten sich ein Rennen, als plötzlich ein Familienvan von einer Seitenstraße auf die Hauptstraße einbog. Der erste Wagen streifte den Van, der zweite prallte frontal in das Fahrzeug. Ein zweijähriger Junge, der sich im Van befand, kam bei dem Zusammenstoß ums Leben.
Die Mutter des Kindes fuhr den Van und hatte eine Verkehrsregel missachtet. Sie bog nach links auf den Schiffbeker Weg ab, obwohl das verboten war. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Angeklagten deshalb nicht mit einem Fahrzeug aus dieser Richtung rechnen mussten. Das Gericht stellte am Donnerstag fest, dass kein Vorsatz zur Tötung vorliegt.
Kein Mordvorwurf mehr, aber harte Strafen möglich
Beide Männer wurden zunächst wegen Mordes angeklagt. Diese Einschätzung hat sich nun geändert. Das Gericht wird die Tat wohl als verbotenes Autorennen mit Todesfolge werten. Auch wenn damit kein Mordurteil droht, bleibt der Fall schwerwiegend. Laut Gesetz kann ein solches Delikt mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.
Ein abschließendes Urteil wurde noch nicht gesprochen. Die Richter ließen jedoch durchblicken, dass sie die Tötungsabsicht nicht erkennen können. Ausschlaggebend war die unerlaubte Fahrweise der Mutter, die den Unfall mitverursacht haben soll.
Vergleich mit Fall Ballindamm aus 2017
In Hamburg gab es bisher nur eine einzige Mordverurteilung nach einem Raserunfall. Dieser ereignete sich 2017 am Ballindamm. Damals fuhr der Täter ohne Führerschein, ohne Licht und auf der falschen Spur. Das Gericht erkannte eine eindeutige Tötungsabsicht und verurteilte ihn wegen Mordes.
Im aktuellen Fall von Billstedt ist die Sachlage anders. Zwar war die Geschwindigkeit extrem hoch, doch fehlen laut Gericht Hinweise auf eine bewusste Inkaufnahme des Todes. Die Anklage wegen Mordes wird voraussichtlich fallengelassen.
Konsequenzen trotz geänderter Rechtslage
Trotz der veränderten rechtlichen Bewertung bleiben die Folgen für die beiden Angeklagten erheblich. Es drohen mehrjährige Haftstrafen. Die genaue Dauer hängt vom weiteren Verlauf des Prozesses ab. Das Urteil wird in den kommenden Wochen erwartet.
Die Entscheidung des Landgerichts zeigt, wie differenziert solche Fälle juristisch betrachtet werden. Der Tod eines Kindes bleibt tragisch – unabhängig von der rechtlichen Einordnung.
Quelle: NDR, www.24edu.info/de