Donnerstag, 12 Juni 2025 10:44

Hamburg nimmt Ersatzfreiheitsstrafen wieder auf

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Ersatzfreiheitsstrafe Ersatzfreiheitsstrafe Foto: pixabay

Seit dem 1. Juni 2025 müssen in Hamburg wieder Ersatzfreiheitsstrafen verbüßt werden. Dies betrifft Personen, die ihre Geldstrafen nicht gezahlt haben – etwa wegen Schwarzfahrens. Im vergangenen Jahr war der Strafantritt wegen überfüllter Gefängnisse vorübergehend ausgesetzt worden. Nun kehrt die Justiz zu den regulären Vollstreckungen zurück. Hunderte Menschen sind betroffen.

Inhaltsverzeichnis:

Hamburgs Justizvollzug war überfüllt

Im November 2024 wurden Ersatzfreiheitsstrafen in Hamburg ausgesetzt, weil die Justizvollzugsanstalten ihre Kapazitätsgrenze erreicht hatten. Damals mussten laut Senat 517 verurteilte Personen ihre Strafen zunächst nicht antreten. Zusätzlich wurde bei 27 Fällen eine begonnene Vollstreckung unterbrochen. Allen Betroffenen wurde ein sechsmonatiger Aufschub gewährt. Der Strafvollzug wurde vorübergehend gestoppt, um die Lage in den Anstalten zu entspannen.

Rückkehr zur Durchsetzung seit Juni

Mit Wirkung zum 1. Juni 2025 müssen Verurteilte ihre Strafe nun wieder antreten. Der Hamburger Senat teilte auf eine Anfrage der CDU mit, dass die Staatsanwaltschaft die Verfahren priorisiert und die Vollstreckung schrittweise wieder aufnimmt. Ziel ist es, den Rückstau abzubauen. Man rechne damit, dass viele Betroffene ihre Geldstrafen nun doch zahlen, um die Haft zu vermeiden. Alternativ können sie die Strafe durch gemeinnützige Arbeit im Rahmen eines sogenannten „Tag-für-Tag-Programms“ tilgen.

Politische Reaktionen auf die Maßnahme

Richard Seelmaecker, rechtspolitischer Sprecher der CDU, bezeichnete die Wiederaufnahme als „längst überfällig“. Auch im Wahlkampf zur Hamburger Bürgerschaft war das Thema heftig diskutiert worden. Die Linke hatte bereits vor 18 Monaten gefordert, Ersatzfreiheitsstrafen generell abzuschaffen. Die CDU hingegen setzte sich für eine konsequente Durchsetzung ein. Der Senat äußerte sich zuversichtlich, dass mit dem Neustart auch wieder mehr Geldstrafen freiwillig beglichen werden.

Hunderte Fälle jährlich in Hamburg

Jedes Jahr betrifft die Ersatzfreiheitsstrafe mehrere Hundert Menschen in Hamburg. Dabei handelt es sich meist nicht um schwere Straftäter, sondern um Personen, die geringe Geldstrafen nicht begleichen konnten. Typische Fälle sind Fahren ohne Fahrschein oder geringfügige Ordnungswidrigkeiten. Die Justiz sieht in der Maßnahme ein notwendiges Instrument zur Durchsetzung gerichtlicher Urteile.

Die aktuelle Entwicklung zeigt, wie eng Justizvollzug, soziale Lage der Betroffenen und politische Entscheidungen miteinander verknüpft sind. Hamburg reagiert mit der schrittweisen Rückkehr zu einem regulären Verfahren – und hofft auf Entlastung durch freiwillige Zahlungen oder gemeinnützige Arbeit.

Quelle: Tagesschau, webrivaig.com/de