Sonntag, 01 März 2026 14:07

Hamburg lockert Erbbaurecht in zentralen Quartieren

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Hafencity als zentrales Gebiet der geplanten Ausnahmen vom Erbbaurecht Hafencity als zentrales Gebiet der geplanten Ausnahmen vom Erbbaurecht Foto: Pixabay / Lizenz: Pixabay

Hamburg wollte seine Bodenpolitik neu ordnen. Verkäufe sollten zur Ausnahme werden. Stattdessen sollte das Erbbaurecht dominieren. Drei Jahre nach der Verfassungsänderung zeigt sich jedoch ein Spannungsfeld. Große Entwicklungsgebiete stoßen an finanzielle und strukturelle Grenzen. Der Senat beantragt nun, in fünf zentralen Quartieren bis zu 35 Prozent der Grundstücke zu verkaufen. Die Diskussion fällt in eine Phase, in der auch der Wohnungsmarkt unter Druck steht, wie bei bezahlbarem Wohnraum in Hamburg deutlich wird. Die Stadt sucht daher nach einem Ausgleich zwischen politischem Anspruch und wirtschaftlicher Realität.

Inhaltsverzeichnis

Senat und Bürgerschaft entscheiden über Hafencity und Grasbrook

Am Mittwoch legte der Senat der Bürgerschaft einen Antrag vor. Er betrifft Grundstücke in der Hafencity, auf dem Grasbrook, am Diekmoor in Langenhorn, in Neugraben-Fischbek und in Wilhelmsburg. Bis zu 35 Prozent dieser Flächen sollen veräußert werden. Nach den Frühjahrsferien beraten der Haushaltsausschuss und der Stadtentwicklungsausschuss über die Ausnahmen.

Grundlage der bisherigen Linie sind zwei Volksinitiativen unter dem Dach Keine Profite mit Boden & Miete. Seit 2020 warben sie dafür, städtische Grundstücke dauerhaft in öffentlicher Hand zu halten. Nach Verhandlungen mit SPD und Grünen wurde ein grundsätzliches Veräußerungsverbot in die Verfassung aufgenommen. Seit 2023 prägt dieser Kurs die Bodenpolitik.

Weitere Hintergründe zur Stadtentwicklung finden sich auch mehr hier.

Kay Brahmst und BFW Nord kritisieren Investitionshemmnisse

In großen Entwicklungsgebieten entstehen hohe Anfangskosten. Straßen. Leitungen. Lärmschutz. Soziale Infrastruktur. Diese Investitionen fallen an, bevor Erbpachteinnahmen in nennenswerter Höhe fließen. Der Senat argumentiert, dass Grundstücksverkäufe den Rückgriff auf den Kernhaushalt verringern. Das sei angesichts knapper Mittel entscheidend.

Gleichzeitig steigen die Mieten weiter, wie Hamburgs Mieten zeigen.

Zudem zeigen die vergangenen 3 Jahre praktische Probleme. Nicht geförderte Mietwohnungen lassen sich auf Erbpachtgrundstücken nur schwer realisieren. Bei Eigentumswohnungen sei es extrem schwierig, sagt Kay Brahmst, Vorsitzender des Landesverbandes Nord des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen BFW. Verträge seien komplex. Abhängigkeiten groß. Banken zurückhaltend. Nur wenige Käufer entschieden sich für solche Modelle.

Für die soziale Mischung großer Quartiere spielt Eigentum jedoch eine zentrale Rolle. Der politisch gewollte Drittelmix umfasst

  • geförderte Miete
  • freie Miete
  • Eigentum

Ohne verkäufliche Grundstücke lasse sich dieser Drittelmix nicht stabil erreichen.

Ulrike Wessel und BUWOG berichten über fehlende Investoren

Seit der Verfassungsänderung wurden 20 Grundstücke im Erbbaurecht vergeben. Ulrike Wessel vom Projektentwickler BUWOG berichtet, dass sich auf entsprechende Ausschreibungen kein privater Investor final beworben habe. Am Ende habe die städtische Wohnungsbaugesellschaft Saga übernehmen müssen.

In zahlreichen Gesprächsrunden zwischen Stadt, Banken, Bauträgern und Investoren seien strukturelle Hürden benannt worden. Daraus sei eine erste Bereitschaft entstanden, die bisherige Praxis zu überprüfen. Bereits 2024 genehmigte der Senat einzelne Verkäufe, vor allem in Altfällen mit bestehenden Kaufinteressenten. In der Jenfelder Au zeigte sich ebenfalls, dass bestimmte Käufer durch das Erbbaurecht abgeschreckt wurden.

Ein Grund liegt im Marktverständnis. Wohneigentum gilt in Deutschland traditionell als vererbbarer Vermögenswert. Die Trennung von Gebäude und Boden stößt daher bei vielen Interessenten auf Ablehnung.

Anke Frieling und CDU sehen Kurskorrektur bestätigt

Aus der Opposition kommt Zustimmung zur Kritik. Anke Frieling, stadtentwicklungspolitische Sprecherin der CDU, bezeichnet die nahezu verpflichtende Vergabe im Erbbaurecht als ökonomisch riskant, investitionshemmend und wohnungspolitisch kontraproduktiv. Die CDU habe diese Linie von Beginn an kritisiert.

Die nun beantragten Ausnahmen wertet sie als implizites Eingeständnis, dass eine starre Erbbaurechtsstrategie nicht trägt. Die Ausschüsse stehen vor der Aufgabe, langfristige Steuerung und wirtschaftliche Machbarkeit zu verbinden. Ziel ist es, zentrale Projekte in Hafencity, Grasbrook und weiteren Quartieren nicht ins Stocken geraten zu lassen.

FAQ

Was plant der Senat in Bezug auf das Erbbaurecht?

Der Senat beantragt, in fünf zentralen Entwicklungsgebieten bis zu 35 Prozent der Grundstücke zu verkaufen.

Welche Gebiete sind von den Ausnahmen betroffen?

Betroffen sind die Hafencity, der Grasbrook, das Diekmoor in Langenhorn, Neugraben-Fischbek und Wilhelmsburg.

Warum wird das bestehende Modell kritisch gesehen?

Hohe Anfangsinvestitionen, komplexe Verträge und zurückhaltende Banken erschweren die Umsetzung von Miet- und Eigentumswohnungen im Erbbaurecht.

Welche Rolle spielt der Drittelmix?

Der Drittelmix aus geförderter Miete, freier Miete und Eigentum gilt als zentrales Ziel für eine stabile soziale Durchmischung der Quartiere.

Quelle: WELT, SN2 WORLD

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