Inhaltsverzeichnis:
- Angriff auf junge Frau an der Schnackenburgallee
- Messerattacke an der Elbgaustraße
- Polizeieinsatz mit Pfefferspray und Schlagstock
- Urteil und Konsequenzen
Angriff auf junge Frau an der Schnackenburgallee
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft begann die Tatserie in der Nacht zum 10. Februar. Der Mann schlug an einer Bushaltestelle in der Schnackenburgallee eine 19-jährige Frau nieder, die er eigentlich nach Hause fahren wollte. Das Opfer erlitt mehrere Verletzungen, darunter eine blutende Nase. Anschließend trat der Täter auf sie ein und flüchtete mit dem Auto in Richtung Hamburg-Lurup.
Wenige Stunden zuvor war in der Stadt bereits über ähnliche Gewalttaten berichtet worden, die die Bevölkerung beunruhigten. Auch die Forderungen nach mehr Sicherheit für Frauen und Mädchen nahmen in Hamburg zuletzt deutlich zu.
Messerattacke an der Elbgaustraße
Unter Einfluss von Ketamin fuhr der 25-Jährige später an der Elbgaustraße auf ein stehendes Fahrzeug auf. An der roten Ampel kam es zur Eskalation. Der Täter zog sich nackt aus, machte dem anderen Fahrer ein Sexangebot und ging dann mit einem Faustmesser auf ihn los. Der 38-jährige Autofahrer erlitt zehn Stiche in Gesicht, Hals und Oberkörper.
Trotz der schweren Verletzungen gelang es ihm, den Angreifer mit einem Schlag zu Boden zu bringen und blutend in das Auto eines 31-jährigen Passanten zu flüchten. Nur eine Notoperation rettete ihm das Leben. Der Vorfall erinnert an andere schwere Verbrechen in der Hansestadt, wie etwa den tragischen Unfall in Hamburg im Frühjahr, der ebenfalls für große Betroffenheit sorgte.
Polizeieinsatz mit Pfefferspray und Schlagstock
Beim Eintreffen der Polizei leistete der 25-Jährige heftigen Widerstand. Ein Beamter, der den Zündschlüssel aus dem Fahrzeug ziehen wollte, wurde von ihm ins Gesicht geschlagen. Erst der Einsatz von Pfefferspray und Schlagstock brachte den Mann unter Kontrolle.
Die Anklage lautete zunächst auf versuchten Totschlag. Ein psychiatrischer Gutachter kam jedoch zu dem Ergebnis, dass der Täter während der Tat schuldunfähig war. Daher konnte er nur wegen vorsätzlichen Vollrausches verurteilt werden. Das Gericht folgte im Wesentlichen der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Urteil und Konsequenzen
Der Mann muss 7.000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zahlen. Außerdem wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Der Verteidiger hatte eine zweijährige Bewährungsstrafe beantragt, was das Gericht ablehnte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Nach §323a des Strafgesetzbuches kann eine Person, die sich durch Drogen oder Alkohol in einen Rausch versetzt und in diesem Zustand eine Tat begeht, mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Das Hamburger Landgericht setzte mit dem Urteil ein deutliches Zeichen gegen Gewalttaten unter Drogeneinfluss.
Zahlreiche ähnliche Fälle zeigen, dass Hamburg immer wieder mit Gewaltdelikten konfrontiert ist. Erst kürzlich wurde auch über Gewaltverbrechen in Hamburg mit Toten und Verletzten berichtet. Behörden betonen, dass Prävention und Aufklärung künftig eine noch wichtigere Rolle spielen sollen.
Quelle: WELT, webrivaig.com/de